Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Schulordung
the link GmbH, nachfolgend Schule genannt, hat sich zum Ziel gesetzt, den Kursteilnehmenden ein Umfeld zu bieten, das dazu animiert, mit viel Freude, Interesse und Engagement die Lektionen zu besuchen.
Wir führen in unserer Schule einen geordneten Betrieb mit qualitativ hochstehendem und professionellem Unterricht, die Administration wird möglichst klein gehalten.
Wir führen in unserer Schule einen geordneten Betrieb mit qualitativ hochstehendem und professionellem Unterricht, die Administration wird möglichst klein gehalten.
1. |
Aufnahmebedingungen |
1.1 |
Das Mindestalter zur Aufnahme in unsere Schule beträgt 4 Jahre. Ansonsten bestehen keine Bedingungen bezüglich Alter, Geschlecht und Konfession. |
1.2 |
Alle Kurse sind für Personen mit und ohne Vorkenntnisse offen. Sind Vorkenntnisse vorhanden, so entscheidet die Schulleitung gemäss Punkt 3.2 über die Klasseneinteilung. |
2. |
Einschreibung und Eintritt |
2.1 |
Die Einschreibung kann nur per ausgefülltes Einschreibeformular oder über das Einschreibeformular per Internet erfolgen. Die Schülerdaten sind auch Jugend + Sport zugänglich, da wir mit ihnen zusammen arbeiten. |
2.2 |
Mit dem Ausfüllen und der Unterzeichnung des Einschreibeformulars ist die Einschreibung rechtskräftig. |
2.3 |
Ein Eintritt kann jederzeit, auch während eines laufenden Semesters, erfolgen. |
2.4 |
Interessierte können nach Absprache mit der Schulleitung nach unseren üblichen Stundenansätzen probeweise an einer zum Voraus vereinbarten Lektion teilnehmen. Erfolgt eine Kurseinschreibung, ist die Probelektion unentgeltlich |
2.5 |
Mit der Einschreibung und Anerkennung dieser AGB anerkennt der/die KursteilnehmerIn, bzw. deren gesetzliche Vertretung unsere Schulordnung und hält sich an diese. |
3. |
Unterrichtsregeln |
3.1 |
Die Schulleitung stellt ein ausgeglichenes und den körperlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden angepasstes Angebot an Lektionen zusammen. Der Unterricht wird den einzelnen Altersstufen und den Vorkenntnissen entsprechend angepasst. Die Stunden werden nach den neuesten pädagogischen wie physiologischen Kenntnissen vermittelt. |
3.2 |
Die Schulleitung entscheidet in Zusammenarbeit mit den jeweils beteiligten Ausbildenden und Kursteilnehmenden entsprechend der Eignung und den Vorkenntnissen über die Zuteilung in die entsprechenden Klassen. Das angegebene Alter ist nur als Orientierungshilfe zur Einteilung der Kinder und Jugendlichen anzusehen. |
3.3 |
Die Schulleitung und die Ausbildenden legen grossen Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und Umgangsformen im und neben dem Unterricht, in welchem das Lernen und sich Bewegen Spass macht und gleichzeitig effizient ist. Dies setzt voraus, dass die Teilnehmenden den Unterrichtsanordnungen Aufmerksamkeit schenken und sich entsprechend ihren Fähigkeiten aktiv beteiligen. Nur so kann ein wertvolles Gruppenverhalten entstehen, in dem sich jede Persönlichkeit weiter entwickeln kann. |
3.4 |
Die Kursteilnehmenden haben rechtzeitig dem jeweiligen Unterricht entsprechend gekleidet und frisiert (Ballett mit Bürzi, Modern mind. Pferdeschwanz) zum Unterricht zu erscheinen. Die Haarvorschriften dienen dazu, dass von Beginn weg die richtige Balance gefunden werden kann und keine Haare im Gesicht sind. |
3.5 |
Das Tragen von Uhren und Schmuck ist während des Unterrichtes wegen Verletzungsgefahr nicht erlaubt, ebenso das Kaugummikauen (Erstickungsgefahr). |
3.6 |
In den Kinder-, Jugend und Förderklassen wird die Kleidung von der Schule vorgeschrieben und der Dresscode den Eltern mitgeteilt (Trikots werden pro Semester vermietet). Die Kleidung (Form und Farbe) in den restlichen Klassen ist den Teilnehmern überlassen. Damit die korrekte Haltung und der richtige Gebrauch der Muskulatur überwacht werden kann, ist eine dem jeweiligen Tanzstil angepasste Kleidung zu tragen. Damit können die Unterrichtenden eventuellen Haltungsschäden, Verletzungen oder Unfällen präventiv entgegenwirken. |
3.7 |
Der Zutritt zu den Unterrichtsräumen ist nur den Teilnehmenden und den Ausbildenden erlaubt. Eltern dürfen ihre jüngeren Kinder nach Absprache mit den Ausbildenden begleiten. Der Unterricht kann durch Fenster von aussen mitverfolgt werden, sofern nicht aus pädagogischen Gründen die Vorhänge gezogen sind. |
3.8 |
Das Mitwirken an den jährlichen Schulvorstellungen ist obligatorisch. Die Daten werden rechtzeitig jeweils am Ende des Vorjahres bekannt gegeben. Im Semester, in welchem die Aufführung stattfindet, wird pro Kind ein Betrag von CHF 30.00 für Kostüme verrechnet. |
3.9 |
Im Unterricht erlernte Choreographien dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Schulleitung ausserhalb der Schule trainiert oder aufgeführt werden. Sie sind geistiges Eigentum der Schule respektive der Kursleitenden. |
3.10 |
Fotos oder Filme, die in Unterrichtsstunden oder Aufführungen von uns gemacht werden, dürfen von the link für Werbezwecke, Publikationen und für unsere Homepage/sozialen Medien verwendet werden. |
3.11 |
Nur für Förderklassen: Am Ende des Schuljahres wird ein Examenshalbtag durchgeführt, an welchem die Kinder ihr Erlerntes vor einer Jury vortanzen und ein Feedback über ihren Stand erhalten. Nur für Profiklassen: Um den Fortschritt der Teilnehmenden zu überprüfen werden pro Trimester oder Semester Prüfungen abgenommen. Diese finden vor einer Fachjury statt. Die Teilnahme ist obligatorisch, um in die nächsthöhere Einstufung zu gelangen. |
4. |
Schulgeldregelung |
4.1 |
Das Schulgeld wird pro Semester entsprechend der Anzahl Lektionen und dem damit verbundenen Rabatt semesterweise im Voraus erhoben und ist vor Beginn der ersten Lektion zu entrichten. |
4.2 |
Bei Neueintritt während eines laufenden Semesters wird das Schulgeld pro rata temporis im Voraus erhoben und ist vor Beginn der ersten Lektion zu entrichten. |
4.3 |
Das Schulgeld wird semesterweise geschuldet. Auf Anfrage kann es in 2 Anteilen bezahlt werden. Feiertage und Schulferien werden nicht berechnet. |
5. |
Annulationsbedingungen |
5.1 |
Mit der Einschreibung und der Bestätigung des AGB ist das Kursgeld geschuldet. |
6. |
Ferien/Feiertage/unentschuldigte Lektionen |
6.1 |
Die Schulferien werden jährlich frühzeitig mitgeteilt (Aushang und auf der Website). Während dieser Zeit findet kein ordentlicher Unterricht statt. Stattdessen werden spezielle Intensivkurse angeboten, die rechtzeitig ausgeschrieben werden und am Anschlagbrett/Fernseher beim Empfang oder auf der Website/Newsletter angekündigt werden. |
6.2 |
Feiertage sind in der Kursgeldberechnung berücksichtigt, bzw. für diese Tage wird kein Kursgeld verrechnet. |
6.3 |
Bei längeren Absenzen infolge Krankheit oder Unfall wird unter Beibringung eines Arztzeugnisses bereits bezahltes Kursgeld bei späteren Kurse angerechnet oder - falls keine weiteren Lektionen besucht werden - rückvergütet. |
6.4 |
Einzelne gefehlte Lektionen (bis 4 Lektionen pro Semester) können im gleichen Semester in anderen Kursen nachgeholt werden. Ist das Semester beendet, verfällt der Anspruch. |
7. |
Vertragsänderungen und Kündigungen |
7.1 |
Vertragsänderungen oder Kündigungen können jeweils auf Ende eines jeden Semesters erfolgen. Solche sind bis spätestens 30 Tage vor dem letzten Semestertermin schriftlich (per email oder Brief) der Schulleitung einzureichen. |
7.2 |
Liegt keine Änderung oder Kündigung vor, läuft der Vertrag stillschweigend weiter und die vereinbarten Lektionen sind geschuldet und werden zur Zahlung fällig. |
7.3 |
Vertragsänderungen seitens der Schule können per Ende des laufenden Semesters erfolgen. Solche werden rechtzeitig kommuniziert und mit den Vertragsnehmenden gegenseitig schriftlich geändert oder der Vertrag aufgelöst. Lehrerwechsel gelten nicht als Kündigungsgrund. |
7.4 |
Die Schule behält sich das Recht vor, Kurse, die während eines laufenden Semesters zu wenig Teilnehmende aufweisen, zu stornieren und das Kursgeld zurückzuvergüten. |
8. |
Haftungsausschluss |
8.1 |
Für entstandene Schäden und Unfall im Zusammenhang mit angebotenen Kursen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung aus. Es liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmenden oder ihren gesetzlichen Vertretungen, sich gegen entsprechende Risiken abzusichern. |
8.2 |
Die Schulleitung empfiehlt, keine Wertsachen in den Garderoben oder Unterrichtsräumen zu deponieren. Wertsachen können am Empfang abgegeben werden. Die Schule haftet für keine Diebstähle. |
AGB Version 12/12/2017